Mit 27.01.2016 ist, neben der bereits bestehenden Verordnung über den Leinenzwang in Parkanlagen und Märkten, im Bereich von landwirtschaftlichen Kulturen auch der Leinenzwang auf bestimmten Wegen im Stadtteil Igls in Kraft getreten.
Der generelle Leinenzwang im überwiegenden Gebiet von Igls bedeutet, dass die Hunde an einer nicht mehrt als zwei Meter langen Leine zu führen sind.
Ein Appell geht daher an alle Hundebesitzer sich an diese Verordnung zum Wohl aller MitbürgerInnen zu halten und die große Bitte ab sofort Hundekotsäckchen ausschließlich in Abfalleimern zu entsorgen.