Gemäß § 8 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15.12.2011, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, geändert mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.1.2012, wird das Ergebnis der am 22.4.2018 in Igls durchgeführten Wahl der Mitglieder in den Stadtteilausschuss Igls wie folgt kundgemacht:
[threecol_two]Wahlberechtigte
Summe der abgegebenen Stimmen
Ungültige Stimmen
Gültige Stimmen[/threecol_two] [threecol_one_last]1.964
1.045
27
1.018[/threecol_one_last]
[table id=12 /]
Damit wird den 10 Wahlwerbern mit den meisten Stimmen je ein Mandat im Stadtteilausschuss Igls zugewiesen.
Gemäß § 8 Abs 3 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15.12.2011, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, geändert mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.1.2012, wird darauf hingewiesen, dass binnen einer Woche nach Kundmachung dieses Wahlergebnisses jeder Wahlwerber gegen die Ermittlung des Wahlergebnisses bei der Hauptwahlbehörde Einspruch erheben kann. Die Einsprüche sind im Stadtmagistrat Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 3. Stock, Zimmer 3217, einzubringen.
Innsbruck, am 22.4.2018
Kundmachung Ergebnis Wahl Mitglieder Stadtteilausschuss Igls