Stadtrechtsreform beinhaltet eine Klausel gegen Stadtteilausschüsse
INNSBRUCK. Seit 17 Jahren gibt es den Unterausschuss Igls, der sich um die Wünsche und Anregungen der Igler Bevölkerung kümmert. Nun gibt es in der Stadtrechtsreform eine Klausel, die für alle Stadtteilausschüsse ein Aus bedeuten würde.
In der Stadtrechtsreform sollen die Stadtteilausschüsse verankert werden, das wünscht sich der Unterausschuss Igls schon lange. Im § 30 des Stadtrechtsentwurfs gibt es nun aber eine Klausel, die den Iglern sauer aufstößt. Diese besagt, dass ein Stadtteilausschuss dann aufzulösen ist, wenn die Wahlbeteiligung auf unter 75 Prozent der vorausgegangen Wahl bzw. Ursprungswahl fällt.
Bei der vergangenen Wahl des Unterausschuss Igls lag die Wahlbeteiligung bei knapp 60 Prozent.
Klaus Defner, Obmann des Unterausschusses Igls, hält diese Klausel für bedenklich: „Wenn es den Fraktionen im Gemeinderat wirklich um die Bürgerzufriedenheit geht, kommen sie um den Stadtteilausschuss nicht umhin“, so Defner.
Sondersitzung am 8. Juni
Die zehn Vertreter des Stadtteiles Igls werden übrigens nicht nach dem Listenrecht, sondern persönlich gewählt. Unabhängig von wahlwerbenden Gruppen und politischen Parteien besteht für die WählerInnen damit die Möglichkeit, Menschen aus dem Ort persönlich zu wählen. Voraussichtlich wird der Unterausschuss am 8. Juni eine Sondersitzung in der Volksschule Igls (Habichtstraße) einberufen, um einen Beschluss zu fassen, diese 75-Prozent-Klausel aus dem § 30 ersatzlos zu streichen.
via K.o. für nahe Bürgerpolitik – Innsbruck – meinbezirk.at.