Zur Nachbesetzung steht eine Mietwohnung in der Lanser Straße 58 b zur Verfügung.
Wohnung: | Top 7 |
Zimmer: | 3 |
Etagen: | 2 |
WNFL: | 74,24 m² |
Zubehör: | Balkon, Garten, AAP |
Sonstiges: | Behindertengerecht NEIN |
Verfügbar: | Voraussichtlich ab 1.3.2017 |
Miete: | EURO 711,07 Inkl. BK |
1.1.2019 TWF Sprung | |
1.1.2024 TWF Sprung | |
Bei Übergabe: | EURO 1.288,39 Finanzierungsbeitrag |
EURO 711,07 Kaution |
Hinweis: Voraussetzung ist das Erfüllung der Kriterien im Sinne der Wohnbauförderrichtlinien:
„Begünstige Personen“ sind Mieter, wenn
- diese Eigentums- oder Nutzungsrechte an der bisher bewohnten Wohnung binnen 6 Monaten nach Bezug des geförderten Objektes aufgeben; Rechte an anderen Wohnungen sind innerhalb der vom Land vorgegebenen Frist aufzugeben, und
- ein dringender Wohnbedarf vorliegt und diese die Absicht haben, ausschließlich die für den Eigenbedarf bestimmte, geförderte Wohnung (Eigenheim) zur Befriedigung ihres regelmäßigen Wohnbedürfnisses (als Hauptwohnsitz) zu verwenden, und
- ihr monatliches (Familien-)Einkommen (1/12 des jährlichen Familieneinkommens) je nach Größe des Haushaltes die nachstehend angeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die Wohnung für sie finanzierbar ist.
Personenanzahl | Obergrenze (EUR) |
1 | 2.700,– |
2 | 4.500,– |
3 | 4.850,– |
4 | 5.200,– |
jede weitere Person | + 350,– |
[box style=“rounded“ border=“full“]Wenn Sie an dieser Wohnung Interesse haben so senden Sie eine E-Mail an igls@innsbruck.gv.at.[/box]