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Widumplatz - Modell Siegerprojekt

Möglichkeit zur Stellungnahme Bebauungsplan Widumplatz

Vom 23.7.2018 bis einschließlich 20.8.2018 besteht die Möglichkeit zur öffentlichen Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahme zu folgenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen in Igls:

  • Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F18, Igls, Bereich zwischen Igler Straße, Habichtstraße und Widumweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes IG-F1) gem. § 36 TROG 2016
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IG-B10, Igls, Bereich zwischen Igler Straße, Habichtstraße und Widumweg (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a) gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IG-B11, Igls, Bereich Heiligwasserweg 10a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1c) gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016

Hervorzuheben ist dabei insbesondere der Entwurf des Bebauungsplanes IG-B10, da hiermit die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bauvorhabens am Widumplatz geschaffen werden.

Wo finde ich die Pläne?

Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III /Stadtplanung, 4. Stock, vom 23.07.2018 bis einschließlich
20.08.2018, einsehbar. Informationen seitens der Stadtplanung sind während der Parteienverkehrszeit von 8 Uhr – 10 Uhr möglich.

Wer kann eine Stellungnahme abgeben?

Personen die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.